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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Vermögensverlust bei Invalidität kann hohe Kosten für Spezialtherapien und Umbaumaßnahmen zu Hause (Bad, Treppenhaus, ggf. Auto) zur Folge haben. Diese Aufwendungen werden nicht durch staatliche Leistungen übernommen.
Einkommensverlust
Arbeitsunfähigkeit, die auf Grund von Invalidität länger als 6 Monate dauert, kann zu einem deutlichen Einkommensverlust führen. Dieses geringere Einkommen hat starke Auswirkungen auf Ihren Lebensstandard.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:
Bei Invalidität durch Arbeitsunfälle oder durch Berufskrankheiten oder andauernder und hoher Invalidität durch Freizeitunfälle.
Unfallopfer haben in Deutschland immer Ansprüche auf medizinische Versorgung und Rehabilitation. Anders ist es jedoch bei der Invalidität: Anspruch auf Invaliditätsrente besteht nur aus Folge von Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten.
Darüber hinaus gibt es bei hoher Invalidität (arbeiten ist weniger als sechs Stunden täglich möglich) von langer Dauer (>6 Monate) eine Erwerbsminderungsrente. Diese gilt sowohl in Folge von Arbeits- als auch Sport-, Heim- und Freizeitunfällen.
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:
Unfallopfer haben in Deutschland immer Ansprüche auf medizinische Versorgung und Rehabilitation.
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Das Lebensrisiko Rentenlücke wirkt sich nicht auf Ihr Vermögen aus.
Einkommensverlust
Nach Beendigung der aktiven Berufslaufbahn beginnt die Altersrente und somit wird kein Gehalt vom Arbeitgeber mehr bezogen.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:
Ab Beginn der Altersrente erhalten Sie vom Staat 12 Rentenzahlungen pro Jahr. Die Höhe der Rente ist abhängig von Ihrem persönlichen Rentenkonto (Höhe und Anzahl der Einzahlungen).
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Vermögensverlust bei langanhaltender Erkrankung entsteht durch Kosten für zusätzliche Therapien und ggf. medizinische Geräte, sowie zusätzliche Hilfe im Haushalt. Bei langanhaltender Pflegebedürftigkeit wird verwertbares Vermögen herangezogen, um zusätzliche Kosten, die nicht durch Einkommen und Pflegegeld bedient werden können, zu decken.
Einkommensverlust
Berufsunfähigkeit kann zu einem deutlichen Einkommensverlust führen. Für Selbstständige kann schon ab dem ersten Krankheitstag ein Einkommensverlust entstehen.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:
Anfangs zahlt der Arbeitgeber volles Gehalt (bis zu 6 Wochen). Dann übernimmt der Staat, die Entgeltfortzahlung ist jedoch etwas geringer.
In Deutschland sind Berufstätige (und deren Angehörige) staatlich krankenversichert, ab einem bestimmten Einkommen und für bestimmte Berufsgruppen kann diese aber durch eine private Krankenversicherung ersetzt werden.
Bei einem ständigen Pflegebedarf für mind. 6 Monate und mindestens Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) gewährt der Bund – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs – Pflegegeld.
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:
Die Krankenversicherung garantiert die medizinisch erforderliche Behandlung und erstattet den Versicherten (voll oder teilweise) die Kosten für medizinische Leistungen und notwendige Heilbehelfe. Im Falle eines langanhaltenden Pflegebedarfs und damit verbundenen hohen Kosten (z.B. Heim) die nicht durch Einkommen, zugesprochenes Pflegegeld und allfälliges verwertbares Vermögen gedeckt werden können, müssen eventuell die näheren Angehörigen für die Kosten aufkommen. Ist auch dies nicht möglich, so kommt der Staat für den Restbetrag auf.
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Vermögensverlust in Form von Beerdigungs- oder ggf. Überführungs- und Bergungskosten können anfallen.
Einkommensverlust
Tod führt zu einem kompletten Einkommensverlust.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:
Witwen-/Witwerrente und Waisenrente
Nach einem Todesfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bereits einen Rentenanspruch hatte oder infolge eines Arbeitsunfalls verstarb. Die Höhe der Unterstützung ist auch vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig.
Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf eine Rente von bis zu 60% der Versichertenrente, auf die ihr verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.
Halbwaisen haben Anspruch auf bis zu 10% (bei Beamten 12%) bzw. Vollwaisen bis zu 20% der Versichertenrente, auf die ihr verstorbener Elternteil bzw. beide Elternteile Anspruch gehabt hätten oder die bereits bezogen wurden, zuzüglich eines von den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten abhängigen Zuschlags. Der Anspruch besteht bis sie 18 Jahre alt sind, oder bis 27 Jahre, wenn sie sich in Ausbildung befinden.
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:
Achtung, keine staatlichen Leistungen für Einmalkosten.
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Vermögensverlust entsteht durch Schäden für Ihr Zuhause und ggf. KFZ. Die Naturkräfte Hagel, Sturm, Feuer, Hochwasser und Erdbeben haben unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten für Ihren Wohnort und verursachen unterschiedlich hohe Schäden.
Einkommensverlust
Das Lebensrisiko Naturgefahr wirkt sich nicht auf Ihr Einkommen aus.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:
Eine Bundeszuständigkeit für die Hilfe nach Naturgefahren gibt es in der Verfassung nicht. Bei Katastrophen helfen die Bundesländer bei der Behebung der Schäden. Zusätzlich gibt es private Organisationen, die rasch und unbürokratisch Hilfe anbieten. Entstehen Ihnen durch Naturgefahren Schäden, haben Sie eventuell Anspruch auf Zahlungen aus dem Katastrophenfonds. Jedes Bundesland hat dazu eigene Richtlinien.
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Das Lebensrisiko Arbeitsplatzverlust wirkt sich nicht auf Ihr Vermögen aus.
Einkommensverlust
Ein Arbeitsplatzverlust führt zu einem kompletten Einkommensverlust.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:
Ggf. Arbeitslosengeld und Übergangsgeld
Ein Nicht-Selbstständiger hat Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Die Höhe ist abhängig vom Beantragungszeitpunkt und entspricht grundsätzlich 60 (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt. Abhängig vom Lebensalter und der Dauer der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung beträgt die Bezugsdauer 3-24 Monate. Kostenübernahmen für Umschulungen können ebenfalls gewährt werden. Selbstständige haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Vermögensverlust entsteht durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus des Zuhauses und ggf. KFZs.
Einkommensverlust
Das Lebensrisiko Kriminalität wirkt sich nicht auf Ihr Einkommen aus.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:
Einkommensausfall durch Verletzung von Leib und Leben werden wie in den Lebensrisiken Unfall und Erkrankung vom Gesundheitssystem getragen.
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:
Achtung, keine staatlichen Leistungen für Einbruch, Diebstahl und Vandalismus.
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Risiko für
Vermögensverlust
Risiko für
Einkommensverlust
Ausgleich durch
Staatliche Leistungen
Vermögensverlust
Ein Rechtsstreit kann zu sehr hohen Kosten führen, insbesondere wenn er vor Gericht ausgetragen werden muss. Abhängig von der Art des Falles und des Streitwertes werden die Kosten der Anwälte und des Gerichts bestimmt. Im Falle einer Prozessniederlage sind auch die Kosten der Gegenseite zu tragen.
Einkommensverlust
Ein Rechtsstreit hat keine direkten Auswirkungen auf Ihr Einkommen.
Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:
Einige öffentliche Organisationen bieten unparteiliche und meist kostenlose Verfahrensunterstützung und Rechtsbeistand. Im Bereich Verbraucherschutz dienen insbesondere die staatlich anerkannten Schlichtungsstellen im Bereich Telekommunikation, Energie etc. als erste Anlaufstellen. Diverse Verbände und Wirtschaftsorganisationen vermitteln bei Streitigkeiten mit ihren Mitgliedern (z.B. Handelskammern). Auch vor Gericht kann es Unterstützung geben: Personen, die nicht in der Lage sind, die Gerichtskosten und die gegebenenfalls erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen, können Prozesskostenhilfe beantragen.